Inhaltsverzeichnis Kirchen-, StA-Bücher Hufenklassifikation Schwedische Matrikel Namenverbreitung Schreibweise der Namen
Genealogische Quellen
In Hinterpommern und den übrigen ehemaligen deutschen Ostgebieten sind die Kirchenbücher - in den Dörfern erst lange nach dem dreißigjährigem Kriege eingeführt[1] - und die 1875 begonnenen Standesamtsregister seit Kriegsende zum großen Teil verschollen, so daß Familienforscher auf Sekundärquellen angewiesen sind. Hinzu kommt, daß die Familienüberlieferung in Form von Stammbüchern, "arischer" Abstammung u. ä. - wenn überhaupt vorhanden - meist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts endet. Das aber war gerade die Zeit, wo es nach der Bauernbefreiung zu einer starken Fluktuation der Landbevölkerung kam, weil die landlosen Söhne auf fremden Gütern Arbeit suchten, so daß viele Spuren nur schwer zu verfolgen sind.

Die Steuerregister aus der Zeit um 1700 - die Schwedische Matrikel von Vorpommern 1692 bis 1696 und die Hufenklassifikation von Hinterpommern und der Neumark 1717 bis 1719 - zeigen uns, wo unsere Vorfahren ursprünglich herkamen. Ja, oft spricht vieles dafür, daß selbst der Name an dieser Stelle entstanden ist.

Die Liste der Wehrpflichtigen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum ersten Weltkrieg kann ebenfalls eine Hilfe sein. Leider gibt es sie nur - mehr oder weniger vollständig - aus den hinterpommerschen Kreisen Bublitz, Neustettin, Rummelsburg, Schlawe, Stolp und Bütow.

Es gibt noch weitere nützliche Quellen, etwa den sogenannten "Geistlichen Rezeß", die im Landesarchiv in Greifswald lagernden, vollständigen Akten der Provincial Rentenbank zu Stettin aus den Jahren 1875 bis 1890. Damals wurden die Abgaben an Naturalien, wie Korn, Holz und Hühnern, die die Grundbesitzer dem Pfarrer, dem Küster und der Schule von alter her zu leisten hatten, durch einmalige Geldzahlungen abgelöst. In den Akten sind die Namen aller Grundbesitzer, meist auch die ihrer Frauen und manchmal die ihrer Kinder verzeichnet. Diese Quelle ist bisher - im Unterschied zur Hufenklassifikation - noch nicht vollständig ausgewertet worden.


[1] Heiko Wartenberg: Archivführer zur Geschichte Pommerns bis 1945, Oldenbourg Verlag 2006:
"… Kirchenbücher werden in Pommern erst nach der Reformation geführt, keineswegs jedoch flächendeckend. Herzog Philipp II. verpflichtete 1617 die Kirchengemeinden zur Führung der Register. Die Verordnung trat aber nur in Stettin und Umgebung in Kraft. Die Zerstörungen des 30jährigen Krieges führten zu Verlusten und beraubten viele Gemeinden ihrer geistlichen Fürsorge. Im Jahr 1649 hatten erst 44 Gemeinden Kirchenbücher eingeführt, Ende des 17. Jahrhunderts 360 Gemeinden. Ende 18. Jahrhundert 450. Mit der Einführung des „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten" 1794 befahl König Friedrich Wilhelm II. den evangelischen und katholischen Gemeinden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres den zuständigen Gerichten der erster Instanz ein Duplikat des Kirchenbuches des abgelaufenen Jahres zu übergeben Diese wurden vom Küster angelegt, vom Pfarrer verglichen und beglaubigt und gelangten ab 1879 in die Amtsgerichte. Erst mit Einrichtung des staatlichen Standesamtswesens ab 01.10.1874 wurden die Duplikate nicht mehr benötig. Ende des Zweiten Weltkrieges wurden zahlreiche Kirchenbücher und Duplikate durch Kampfhandlungen oder Vandalismus der Besatzungstruppen zerstört. Viele hinterpommersche Register gelangten durch Flucht und Vertreibung der deutschen Bevölkerung nach Westen..."

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